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Fragen und Antworten

Was ist eine Sperrklausel?




Eine Sperrklausel ist eine Vorrichtung im Wahlrecht, derzufolge nur jene Parteien bei der Berechnung der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die eine bestimmte Mindestanzahl an Stimmen (das sogenannte "Sperrquorum") erreicht haben.


   

Wo gibt es gute Online-Einführungen in das Thema?

Als Einstieg in das Thema sind u.a. folgende Beiträge empfehlenswert:

1.) Die Sperrklausel in Deutschland im historischen Kontext:
"Die Fünfprozenthürde im deutschen Wahlsystem"
(Bundeszentrale für Politische Bildung)


2.) Formen der Sperrklausel, Auswirkungen, Paradoxien:
Wahlrechtslexikon, Stichwort: "Sperrklausel"
(Wahlrecht.de)


3.) Übersicht, in welchen Staaten welche Sperrklauseln gelten:
Artikel "Sperrklausel"
(Wikipedia)


Was sind die Vorteile von Sperrklauseln?

Sperrklauseln gelten als wirkungsvolles Instrument gegen eine zu starke Parteien­zersplitterung im Parlament. Eine Parteien­zersplitterung wird vor allem aus drei Gründen als gefährlich bzw. unerwünscht angesehen:

1.) Wenn es zu viele kleine Parteien im Parlament gibt, könnte dies die Regierungs­bildung erschweren bzw. unmöglich machen und zu einer Funktionsunfähigkeit des Parlaments führen.

2.) Wenn ein liberales Wahlrecht zu einer starken Parteienzer­splitterung geführt hat, könnte theoretisch eine Selbstblockade entstehen in dem Sinne, dass es unmöglich wird, das Wahl­gesetz nachträglich per Mehrheitsbeschluss wieder zu korrigieren.

3.) Wenn sehr kleine Parteien im Parlament vertreten sind und diese als Mehrheitsbeschaffer ("Zünglein an der Waage") gebraucht werden, könnten sie stark überproportional mehr Einfluss erlangen, als ihnen aufgrund der Wahlergebnisse zustehen würde.

Obige Punkte spielen auch bei der verfassungs­rechtlichen Beurteilung der Sperrklausel eine Rolle; sie können deren Einsatz ggf. trotz Grundrechtsverletzungen legitimieren. Hingegen gilt nicht als hinreichender Rechtfertigungsgrund für eine Sperrklausel, dass eine höhere Anzahl von Parteien im Parlament u.U. die parlamen­tarischen Verwaltungsabläufe stärker belasten könnte oder die Dauer politischer Debatten verlängert wird. Solche Effekte sind zwar möglicherweise lästig, aber verfassungs­rechtlich nicht von Bedeutung.



Was sind die Nachteile von Sperrklauseln?

Folgende negative Auswirkungen lassen sich bei Sperrklauseln beobachten:

1.) Einschränkung der Gleichheit der Wahl - weil Stimmen für bestimmte (kleine) Parteien bei der Berechnung der Sitzverteilung völlig unter den Tisch fallen.

2.) Einschränkung der Freiheit der Wahl - weil die Existenz einer Sperrklausel die Anhänger kleiner Parteien unter Druck setzt, eine große Partei anstelle ihrer Lieblingspartei zu wählen, um ihre Stimme nicht zu verschenken.

3.) Einschränkung der Chancengleichheit der Parteien - weil viele Wähler ihre Stimme nicht verschenken wollen und sich aus diesem Grund gegen die Wahl einer kleinen Partei entscheiden.

4.) Verkrustung des politischen Systems - weil durch die Sperrklausel die bereits im Parlament vertretenen Parteien begünstigt werden und weniger Druck vorhanden ist, sich an neue politische Strömungen anzupassen.

5.) Geringere Wahlbeteiligung - weil manche Anhänger einer kleiner Partei nicht zur Wahl gehen in dem Wissen, dass ihre Partei ohnehin keine Chancen auf einen Einzug ins Parlament hat.

6.) Gefahr der Mehrheitsumkehr - weil unter Umständen ein politisches Lager trotz der Mehrheit der Stimmen nicht die Mehrheit der Sitze erhält, weil ein kleinerer Koalitionspartner an der Sperrhürde gescheitert ist; hieraus kann ein Legitimationsproblem für die Regierungspartei(en) entstehen.

7.) Schließlich wird auch der wahre Wählerwille verschleiert - weil die geltende Sperrklausel Anreize liefert, "Leihstimmen" zu vergeben und die wahren Präferenzen aus den Wahlergebnissen nicht mehr ablesbar sind.



Sind Sperrklauseln nach deutschem Recht verfassungs­widrig?

Da Sperrklauseln immer die Gleichheit der Wahl beeinträchtigen, sind sie auch immer latent verfassungswidrig. Nur sofern und solange ein legitimierender Grund für diese Eingriffe existiert (vgl. den obigen Abschnitt "Vorteile"), würde die Verfassungswidrigkeit geheilt werden können.

Ob Sperrklauseln per se (sprich: unabhängig von ihrer Ausgestaltung) nach deutschem Recht verfassungswidrig sind, hängt davon ab, auf welcher politischen Ebene sie zum Einsatz kommen. Das Bundesverfassungs­gericht hat für Kommunalwahlen (vgl. das Urteil vom 13.02.2008) sowie für Europawahlen (Urteile vom 09.11.2011 bzw. 26.02.2014) eine grundsätzliche Verfassungswidrigkeit von Sperrklauseln festgestellt. Denn weder das Europaparlament noch die Kommunalparlamente wählen ihre eigene Regierung; auch verabschiedet keine der beiden Institutionen ihr eigenes Wahlgesetz. Damit entfallen die beiden wichtigsten Gründe, mit denen sich die durch die Sperrklausel verursachten Grundrechtseingriffe rechtfertigen ließen.

Bezüglich der Situation bei Bundestagswahlen hat das Bundesverfassungs­gericht zuletzt in seiner Entscheidung vom 19.09.2017 seine Position be­stätigt und die beiden ge­nannten legitimie­renden Zwecke der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz bekräftigt. Darüber hinaus ist aber auch die Frage von Bedeutung, ob eine Sperr­klausel mehr als nötig in Grundrechte eingreift. Sie wäre nämlich verfassungswidrig, wenn ein milderes Mittel existierte, welches das von der Sperrklausel anvisierte Ziel mindestens genauso gut, aber mit geringeren Grundrechts­verletzungen erreichen würde. Das Gericht hat das Instrument der Ersatzstimme unter diesem Aspekt untersucht und eine Pflicht des Gesetz­gebers zur Einführung des Instruments verneint. Es gibt aber auch Stimmen, die diese Position und seine Begründung nicht für überzeugend halten. Auch werden regelmäßg Wahlein­sprüche zu diesem Thema eingereicht (vgl. hier).



Wie kann die beste­hende Sperrklausel reformiert werden?

bzw.:

Welche alter­nativen Sperr­klausel­systeme stehen zur Auswahl?

Mögliche Reformansätze werden ausführlich auf der Website www.sperrklauselsysteme.de erörtert. Unter anderem werden dort die folgenden Aspekte diskutiert:

  • Virtuelle vs. reale Stichwahl
  • Ersatzstimme vs. Dualwahl
  • Limitierte vs. unlimitierte Präferenzen
  • Einstufige vs. mehrstufige Dualwahl
  • Kästchenlösung vs. Nummernlösung
  • Zentrale vs. dezentrale Auszählung
  • Ungültige Stimmen und NOTA-Option
  • Dualwahl und offene Listen
  • Die optimale Höhe des Sperrquorums.


   weiter zu: Reformansätze




   
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